FAQ zum Thema AVGS mit dem Status
– Arbeitnehmer –
Erläuterungen zu den häufig gestellten Fragen zum AVGS
Uns erreichen immer wieder Fragen zum Thema AVGS, deshalb möchten wir Ihnen hier einige wichtige Hinweise zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geben. Zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren, sollten Sie weitere Fragen dazu haben.
Sollte Ihr aktueller Status nicht -Arbeitnehmer- sein, wählen Sie hier bitte Ihren derzeitigen Status aus:
Arbeitnehmer
ALG1/ALG2-Empfänger
Betriebsnachfolger
AVGS liegt vor
Reha
BfD
Hochschulabsolvent
Auffanggesellschaft
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Fragen vor der Beantragung eines AVGS
Wofür kann ich den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) nutzen?
- Klärung aller individuellen Fragen zur Selbständigkeit
- Begleitung zu Behördengängen
- Erstellung zahlreicher erforderlichen Unterlagen
- Nachweis kaufmännische Kenntnisse gegenüber Banken
Wie beantrage ich den AVGS?
- Wenn ich gerade gekündigt wurde oder einen befristeten Arbeitsvertrag habe, dann vereinbare ich in der Arbeitsagentur beim Sachbearbeiter für Selbständigkeit einen Termin und gebe den Antrag in Schriftform persönlich ab. Die Schriftform ist insofern wichtig, da ein schriftlich gestellter Antrag auch schriftlich beschieden werden muss.
Welche Voraussetzung benötige ich als Gründer?
- Ich habe eine gute Geschäftsidee und beabsichtige, mich hauptberuflich selbständig zu machen.
Soll ich kündigen und wie kann ich die mögliche Sperrfrist ausschließen?
- Einfachste Variante ist, gekündigt zu werden
- Wenn ich selbst kündige, muss ich gute Gründe darlegen (Mobbing, sexuelle Belästigung, Überstunden werden nicht bezahlt, Unvereinbarkeit mit Beruf und Familie, …), um eine Sperre zu entgehen
Welche Vorteile habe ich bei einer Arbeitgeberkündigung?
- Ich erhalte keine Sperre und bekomme gleich Arbeitslosengeld.
Was habe ich zu beachten bei einem Aufhebungsvertrag?
- Ich muss vorher mit der Agentur für Arbeit sprechen und darlegen, welche Gründe vorliegen, den Job nicht weiter ausüben zu können. Dann gibt es in der Regel keine Sperrzeit. (Alternative ärztliches Attest)
Ist ein ärztliches Attest für eine Kündigung sinnvoll?
- Für den Aufhebungsvertrag ja, jedoch hat es Nachteile bei der späteren Absicherung (private Krankenversicherung)
Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Jobangebot bekomme?
- Ich nehme das Angebot dankend bei der Agentur für Arbeit an, da ich sonst eine Sperre erhalte.
- Ich muss beim suchenden Betrieb kundgeben, dass ich mich selbständig machen möchte. So kann eventuell eine Kooperation entstehen Leitfaden von uns anfordern.
Gibt es eine Hilfe zur Beantragung des AVGS?
- Ja, wir füllen Deinen Antrag innerhalb von 48h aus. Klicke dafür hier und fülle alles vollständig aus.
Was muss ich beachten?
- Gespräch suchen bei der Agentur für Arbeit: „Ich werde gekündigt, habe vor … und benötige dabei Ihre Hilfe. Können Sie mir helfen?“
Muss ich den Antrag persönlich abgeben?
- Unsere Empfehlung ist Ja, da es die Ausgabewahrscheinlichkeit drastisch erhöht.
Wie sollte ich mich auf das Gespräch beim Amt vorbereiten?
- Bitte fülle das Formular zur Beantragung des AVGS-Coachings komplett aus. Wir werden anschließend mit Dir im Telefonat alles genauer besprechen!
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?
- Nein, weil die Erteilung im Ermessen meines Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit liegt.
- Nach 3 Monaten nicht erfolgreicher Jobvermittlung habe ich gute Karten, den AVGS zu bekommen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?
- Ja, dafür muss die Ablehnung schriftlich erfolgen, deswegen auch der schriftliche Antrag.
Gibt es alternative Kostenträger für einen Neustart?
- Ja, Rentenversicherungsträger, BfD, Auffanggesellschaften, Betriebsübergeber und ich selbst (hier sind 50-80% Zuschüsse möglich).
Hilft mir der "Führerschein für Unternehmer" auch bei der Betriebsnachfolge?
- Ja, sehr wichtig, da ich den Banken mit diesem Einzelcoaching aktuelle betriebswirtschaftliche Kenntnisse nachweisen kann.
Was sind die Vorteile einer Betriebsübernahme?
- Ich übernehme ein bestehendes Unternehmen, welches bereits schon länger auf dem Markt existiert und habe so konkrete betriebswirtschaftliche Zahlen.
- Ich habe sofort eingearbeitete Mitarbeiter, lukrative Geschäftsbeziehungen und eventuell Patente/Rechte.
- Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung.
Fragen zum AVGS-Einzelcoaching
Wo kann ich den AVGS-Gutschein einlösen?
- Bei dem Bildungsträger Beratungsdienst Paulisch GmbH, welcher in ganz Deutschland Berater auch bei Ihnen vor Ort hat.
- mail@beratungsdienst-paulisch.de
Wo findet das AVGS Gründercoaching statt?
- online
Welche Kosten entstehen für mich?
- Alle Maßnahmenkosten werden direkt vom Träger zu 100% übernommen.
Welchen Mehrwert habe ich durch den "Führerschein für Unternehmer"?
- 95% der Gründer, die das Coaching absolviert haben, sind nach 3 Jahren noch auf dem Markt.
- Ich erhalte ein kaufmännisches Zertifikat, welches durch viele Banken und Förderintuitionen anerkannt wird.
- Mir wird die Angst vor Gründung und Übernahme genommen.
- Ich erhalte Rüstzeug zur eigenen Motivation.
Worin unterscheidet sich der "Führerschein für Unternehmer" von anderen Maßnahmen?
- Individuelles auf mich zugeschnittenes Einzelcoaching
- Alle Coaches sind selbständige Unternehmensberater und dadurch authentisch.
Sind Onlineschulungen möglich?
- Ja, die meisten Gründer coachen wir sogar online..
Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf des Coachings?
- Der Gesetzgeber schreibt mindestens 2 Präsenztage in der Woche vor. Alles weitere ist individuell absprechbar.
Darf mein Lebenspartner am Coaching teilnehmen?
- Ja, dies ist sogar wünschenswert, da ich gemeinsam mit meinem Partner erfolgreicher werden möchte.
Bekomme ich Reisekosten erstattet?
- Es fallen in der Regel keine Reisekosten an, da das Coaching bei Ihnen vor Ort stattfindet.
Bekomme ich Kinderbetreuungskosten erstattet?
- Ja, dies muss ich mit dem Amt abstimmen, die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.
Erhalte ich Schulungsunterlagen?
- Ja, zu jedem Modul erhalte ich ein gebundenes Handbuch.
Ist der AVGS-Gutschein bundesweit gültig?
- Ja, kann aber regional durch das Amt beschränkt werden, jedoch haben wir Ihren passenden Berater bei Ihnen vor Ort.
Kann ich mir einen Berater aussuchen?
- Ja! Es wird jedoch darauf geachtet, dass der Berater zu mir passt.
Welche Voraussetzungen muss der Berater mitbringen?
- Es müssen die notwendigen Qualifikationen bei uns vorliegen.
- Sollte Ihr Berater noch nicht zu unserem Netzwerk gehören, dann sollte der Berater Kontakt mit uns aufnehmen.
Ist es standardisiertes Coaching oder individuelle Betreuung?
- Ich bekomme ein individuelles Einzelcoaching auf meine Bedürfnisse zugeschnitten.
- Alle Fragen werden durch unsere Berater oder unser Expertenteam beantwortet.
Nach Beendigung des AVGS-Coachings
Habe ich nach dem Coaching alle erforderlichen Unterlagen für Gründungzuschuss / Einstiegsgeld?
- Ja, alle Unterlagen werden, wenn ich den gesamten „Führerschein für Unternehmer“ durchlaufen habe, mit mir erarbeitet und ausgehändigt.
Erhalte ich meinen individuellen Businessplan nach dem Coaching?
- Ja, der Businessplan wird mit mir zusammen erarbeitet, sodass ich auf Fragen von Dritter Seite selbst antworten kann.
Bekomme ich nach dem Coaching ein Zertifikat?
- Für jedes Modul erhalte ich ein Zertifikat. Beim vollständigen AVGS erhalte ich die Urkunde „Führerschein für Unternehmer“.
Wofür kann ich die Zertifikate nutzen?
- Ämter
- Banken
- Förderinstitute
- Betriebsnachfolger
Wie geht es weiter nach dem AVGS-Coaching?
- Unsere Philosophie ist es, uns mit jedem Unternehmen zu identifizieren und dieses ein Leben lang zu begleiten.
- Weitere Zuschüsse gibt es über die BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“