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nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT
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Einzelcoaching

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Bitte beachten: Keine Jobvermittlung. Dieser AVGS-Antrag gilt nur für das Coaching zur Heranführung an die Selbständigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT.
Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass wir jetzt sensible Daten erfragen. Diese Daten werden nicht zwischengespeichert und werden von uns auch nicht für andere Zwecke verwendet.
Wir werden mit Ihnen in telefonischen Kontakt treten, all Ihre Fragen bzgl. Gründungszuschuss und AVGS-Coaching besprechen und Ihnen Ihre Antragsformulare für das AVGS-Coaching ordnungsgemäß vorbereiten.