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nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT
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Bitte beachten: Keine Jobvermittlung. Dieser AVGS-Antrag gilt nur für das Coaching zur Heranführung an die Selbständigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT.