AVGS beantragen

nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT

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Den Aktivierungsgutschein können Sie mithilfe unseres Wissens unkompliziert beantragen.

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Einzelcoaching

online

Bitte beachten: Keine Jobvermittlung. Dieser AVGS-Antrag gilt nur für das Coaching zur Heranführung an die Selbständigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT.

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass wir jetzt sensible Daten erfragen. Diese Daten werden nicht zwischengespeichert und werden von uns auch nicht für andere Zwecke verwendet.
Wir werden mit Ihnen in telefonischen Kontakt treten, all Ihre Fragen bzgl. Gründungszuschuss und AVGS-Coaching besprechen und Ihnen Ihre Antragsformulare für das AVGS-Coaching ordnungsgemäß vorbereiten.

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    Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse? *

    Wie lautet Ihre Telefonnummer? *

    Tragen Sie hier bitte Ihre Anschrift ein. *

    Aktuell Sind Sie? *

    Was war Ihre letzte Tätigkeit? *

    Womit möchten Sie sich selbstständig machen? *

    Die Anzahl Ihrer geplanten Mitarbeiter? *

    Wie alt sind Sie? *

    Nennen Sie uns bitte Ihre Kundennummer, die Ihnen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zugeteilt wurde. *

    Tragen Sie hier bitte die Anschrift Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein. *

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